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Elektronische Rechnungen ab 2025 verpflichtend

Schon lange wurde darüber diskutiert, nun ist es beschlossene Sache: Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat das Bundeskabinett vereinbart, dass ab dem Jahr 2025 für das B2B-Geschäft ausschließlich E-Rechnungen zulässig sind.

Auch Musikschulen bilden da keine Ausnahme. So müssen die Musikschulen künftig Rechnungen an Geschäftspartner elektronisch verschicken. Ebenso werden Honorarkräfte ihre Rechnungen an die Musikschule digital einreichen müssen. 

Dabei sind keine Rechnungen im PDF-Format gemeint, die den Empfänger per E-Mail erreichen. Stattdessen werden Unternehmen und Selbstständige auf eigenständige Faktura- oder Buchhaltungssoftware zurückgreifen müssen. Es ist jedoch wahrscheinlicher, dass ein zentrales System durch den Staat errichtet wird oder private Anbieter entsprechender Software sich untereinander vernetzen und organisieren. 

Eine Ausnahmeregelung soll es für Kleinbeträge, Rechnungen an Privatkunden und Fahrscheine geben. Hier dürfen weiterhin Papierformate oder PDF-Dateien verschickt werden. Auch ein Mix aus einer PDF- und einer XML-Datei wäre möglich, damit sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden bedient werden können. Demnach können Musikschulen ihre Rechnungen an Eltern und Schüler weiterhin in Papierform oder als PDF weitergeben.

Unternehmen und Selbstständige sollten sich zudem darauf einstellen, fehlerhafte Rechnungen stornieren und neu erstellen zu müssen. Eine Überschreibung der Rechnung ist nicht zulässig.

Ab 2028 soll noch eine weitere Regelung dazukommen. Die für das Finanzamt relevanten Teile der Rechnungen sollen ab diesem Zeitpunkt automatisch und unmittelbar an das Finanzamt weitergeleitet werden und können nicht im Nachhinein verändert werden.

Deutschland und die anderen europäischen Staaten möchten so nicht nur Umsatzsteuerbetrug vorbeugen, sondern auch bürokratischen Aufwand reduzieren und Fehler vermeiden.