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Kindeswohlgefährdung in Musikschulen: Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen?

Musikschulleitungen tragen nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Verantwortung für ihr Unternehmen. Kindeswohlgefährdung in Musikschulen ist dabei ein Thema, das nicht ignoriert werden darf. Denn Musikschulen haben die Aufgabe, ein sicheres und förderndes Umfeld für ihre Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Wie kann dies gelingen?

Wer Kindeswohlgefährdung entgegenwirken will, braucht klare Strukturen und Regeln. Freie Musikschulen haben hier möglicherweise einen Nachteil. Im Gegensatz zu den staatlichen Musikschulen gibt es hier kaum Vorgaben von außen. Viele Themen werden erst im Laufe der Zeit behandelt, wenn sich die Dringlichkeit ergibt. Aber gerade diese Freiheit, die private Musikschulen haben, kann auch ein Vorteil sein. Sie können flexibler agieren, da sie nicht an Vorgaben gebunden sind, und haben einen frischen Blick auf die Dinge.

Wie können Musikschulen nun gegen Missbrauchsfälle vorgehen bzw. wie können sie das Auftreten von Missbrauchsfällen verhindern?

Schutzkonzepte an Musikschulen sind nötig

Ein festgelegtes, objektives Schutzkonzept ist auf alle Fälle nötig, um alte Denkmuster zu durchbrechen und die Institution stetig zu hinterfragen. Selbstreflexion lautet hier das Stichwort. Neben einer Risikoanalyse für die Musikschule ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex ein konkreter Schritt in Richtung Prävention.

Mindestens genauso wichtig ist es, das Thema nach außen hin zu kommunizieren. Musikschulen, die ihr Schutzkonzept teilen und klare Verhaltensregeln festlegen, wirken auf Täter abschreckend.

Beratungsstellen helfen weiter

Trotz aller Bemühungen darf man nicht ignorieren, dass Lehrkräfte an Musikschulen in der Regel nicht hinreichend für psychologische oder rechtliche Themen ausgebildet sind. Hier sind Beratungsstellen, die sich mit dem Thema Kinderschutz auskennen, ideale Ansprechpartner. Die Kontaktaufnahme zu diesen sollte allerdings nicht nur im akuten Fall, sondern bereits im Vorfeld erfolgen. Gemeinsam mit der Beratungsstelle können Schulungen und Konzepte für Verdachtsfälle erarbeitet werden.

Bereits im Bewerbungsgespräch vorsorgen

Beim Musikschulpersonal kann bereits bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Das Thema Kindeswohlgefährdung und Prävention sollte zusätzlich in Bewerbungs- und Personalgesprächen thematisiert werden.

Auch wenn Kindeswohlgefährdung ein unangenehmes Thema ist, das Selbstreflexion und Engagement von Leitung und Lehrern verlangt, darf es nicht unter den Teppich gekehrt werden. Durch die Auseinandersetzung mit diesem Problem und die Ergreifung präventiver Maßnahmen können Musikschulen sicherstellen, dass Kinder ihre Leidenschaft für Musik entwickeln können, ohne ihre Sicherheit zu gefährden. Denn das Wohl unserer Kinder sollte immer an erster Stelle stehen.

Habt Ihr Euch bereits mit dem Thema auseinandergesetzt? Schreibt es in die Kommentare!