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Bundesverband der Freien Musikschulen fordert 0% Umsatzsteuer für Musikunterricht – das sind die Gründe

Wir sind uns wohl alle einig, dass musikalische Bildung ein Kulturgut ist, das für alle Menschen zugänglich sein sollte. Genau aus diesem Grund galt bisher die Regelung, dass sich Anbieter von Musikunterricht von der Umsatzsteuer befreien lassen konnten. Musikschulen und private Lehrer waren dadurch in der angenehmen Lage, ihren Unterricht zu günstigen Konditionen anzubieten und konnten so eine breite Schülerschaft aus unterschiedlichen sozialen Schichten erreichen. Doch damit könnte bald Schluss sein.

Schon seit längerer Zeit wird in der Bundesregierung über eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung diskutiert. Zur Debatte steht, ob Bildungsdienstleistungen wie Musikunterricht in Zukunft umsatzsteuerpflichtig werden sollten. Was bedeutet das für die Musikschulen?

Mögliche Umsatzsteuerpflicht behindert soziale Gleichheit

Musikschulen, die man zu einer Umsatzsteuer verpflichtet, werden sich wohl oder übel dazu gezwungen sehen, höhere Preise zu verlangen. Dabei ist Musikunterricht bereits heute etwas, dass sich einige Familien nur durch finanzielle Unterstützung leisten können. Eine Verpflichtung zur Umsatzsteuer würde noch mehr Ungleichheit zwischen sozialen Schichten bedeuten und widerstrebt der Idee, jedem Menschen musikalische Bildung zu ermöglichen.

Viele Gründe sprechen für einen Umsatzsteuersatz von 0 % für Musikunterricht

Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich deswegen dafür ein, die 2023 eingeführte Umsatzsteuer von 0 % auch auf Musikunterricht anzuwenden. Eine 0%-Steuer ist für einige Branchen möglich und wird angewandt, um diese zu unterstützen. Musikalische Bildung fördert Kultur und Teilhabe und sollte deswegen gefördert werden. Zudem würden bürokratischer Aufwand und die damit einhergehenden Kosten für Musikschulen wegfallen. Der bdfm führt mehrere Gründe an, die für die 0%-Besteuerung sprechen. 

Ein Umsatzsteuersatz von 0 %:

  • entspricht der EU-Richtlinie
  • baut Bürokratie ab
  • spart aufgrund wegfallender Bürokratie Kosten für Musikschulen und Staat
  • fördert Chancengleichheit

Der bdfm nennt überzeugende Gründe, die für eine steuerliche Entlastung von Musikunterricht sprechen. Wer genauere Informationen zu den Aussagen des bdfms haben möchte, kann diese hier nachlesen. Wir bleiben gespannt, wie sich die Lage entwickelt.