Folgen des Coronavirus für Musikschulen, Lehrkräfte oder Schüler

Mitte März 2020 haben das Coronavirus – oder COVID-19 – und die staatlich getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung das öffentliche Leben im ganzen Land weitgehend zum Stillstand gebracht. Alle Einschränkungen haben das Ziel, die normalerweise exponentielle Krankheitsausbreitung möglichst stark zu verlangsamen, damit das Gesundheitssystem noch in der Lage bleibt, alle Erkrankten angemessen zu behandeln und bestenfalls zu heilen. Musikschulen, ihre Lehrkräfte oder Schüler bleiben von den diversen Maßnahmen natürlich nicht unberührt. Was ist jetzt zu beachten?

Corona: Musikschulen und der Schulbetrieb

Die in allen Bundesländern entschiedene Schließung von Kindertagesstätten und Schulen gilt rein formal nicht für Musikschulen. Allerdings können andere Einschränkungen zum Beispiel zu öffentlichen Zusammenkünften einen Musikschulunterricht in Klassen untersagen. Am 16.03. hat die Bundesregierung außerdem umfangreiche Schließungen von Geschäften oder auch privaten Bildungseinrichtungen wie Musikschulen empfohlen. Die Zuständigkeit für eine Umsetzung liegt bei den Bundesländern, aber es ist davon auszugehen, dass jedes Bundesland diese Empfehlungen in wenigen Tagen konkret beschließen und anordnen wird. Damit würde der Betrieb einer Musikschule kurzfristig untersagt – entsprechende Empfehlungen aus den Verbänden der Musikschulen lagen ohnehin schon vor.

Schließung einer Musikschule wegen des Coronavirus und die Folgen

Bei einer behördlichen Anordnung zur Schließung – wie in diesem Fall – haben Angestellte oder Lehrkräfte der Musikschulen weiterhin Anspruch auf die Zahlung fest vereinbarter Gehälter. Der Anspruch gilt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Für kranke Mitarbeiter gilt die ebenso sechswöchige Lohnfortzahlung. Sind einzelne Mitarbeiter offiziell unter Quarantäne gestellt, erhalten Sie ebenfalls vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen ihr Geld. Hier besteht für die Musikschulen aber die Möglichkeit, dieses Geld von der zuständigen Behörde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erstattet zu bekommen.

Mit behördlicher Anordnung ist jeder Unterricht in der Musikschule selbst untersagt. Andere Unterrichtsformen – Online-Musikunterricht oder ein Einzelunterricht bei den Musikschülern zu Hause – sind davon nicht betroffen. 

Musikschulunterricht in Zeiten von Corona

Inwieweit Unterrichtsgebühren oder -honorare von Musikschülern weiter zu zahlen sind, oder wo Musikschulen eventuell Erstattungen leisten müssen, hängt individuell von der jeweiligen Vertragsgestaltung, den Geschäftsbedingungen oder der Schul- beziehungsweise Gebührenordnung ab. Bei Fragen oder Problemen können eventuell die jeweiligen Landesverbände der Musikschulen weiterhelfen.

Ansonsten besteht die Möglichkeit, alternativen Unterricht anzubieten. Dafür gibt es die Option privaten Einzelunterrichts oder eines Online-Unterrichts. Die technischen Voraussetzungen dafür dürften in aller Regel bei den Musikschulen, den Lehrkräften und den Schülern vorhanden sein. Tipp: Einige führende Anbieter ansonsten kostenpflichtiger Software oder Services für Online-Zusammenarbeit oder Videokonferenzen stellen ihre Programme wegen der Corona-Krise aktuell gratis zur Verfügung. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen.

Für privaten Unterricht sollten sich Musikschulen und Lehrkräfte oder Schüler an die allgemeingültigen Hygiene- und Präventionsempfehlungen halten:

  • Zuallererst sollten Termine zur Sicherheit immer abgesagt werden, wenn entweder Lehrkräfte oder Schüler im Vorfeld bei sich mögliche Symptome einer Erkrankung feststellen. Dazu zählen nach aktuellem Stand vor allem Fieber oder trockener Husten. Da aber letztlich auch schon Schnupfen oder andere allgemeine Erkältungssymptome im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion aufgetreten sind, empfiehlt sich im Zweifelsfall immer nur die Absage.
  • Wie im Alltag sollte genauso beim Unterricht ein gewisser Schutzabstand von eineinhalb bis zwei Meter gewahrt bleiben. Auf Händedruck oder Umarmung zur Begrüßung oder Verabschiedung verzichten Sie jetzt bitte sicherheitshalber.
  • Husten oder Niesen Sie falls notwendig in Ihre Armbeuge und nicht in die Hände, um eine Schmierinfektion zu vermeiden. Und zuletzt:
  • Für die Hände gilt – nicht nur vor oder nach dem Unterricht, sondern regelmäßig gründlich, etwas 20 Sekunden lang waschen.

Das Coronavirus und seine Folgen werden uns alle längere Zeit beschäftigen. Vieles wird sich verändern, aber es besteht dennoch kein Grund zur Panik. Es warten mit Sicherheit große Herausforderungen, aber in denen liegen auch immer Chancen. Daran sollten wir uns orientieren – bleiben Sie gesund!

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